Allgemeine Geschäftsbedingungen


1) Zutrittsregelung:
Die Einrichtungen der CrossFit Bern GmbH, Bern, stehen Damen und Herren ab
16 Jahren während den auf der Webseite publizierten Kursstunden zur Verfügung. Ausgeschlossen
vom Zutritt zur CrossFit Bern GmbH sind Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden.
Personen mit offenen Wunden können vom Personal zurückgewiesen werden. Das Personal kann
ferner auch Personen wegweisen, welche die Gesundheit anderer Mitglieder, die Hygiene oder
einen ordnungsgemässen Ablauf der Dienstleistungen von CrossFit Bern GmbH, Bern,
beeinträchtigen.

2) Leistungen:
Der Mitgliedschaftsvertrag ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Die
CrossFit Bern GmbH, Bern, behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Das Fitness-Programm
umfasst die auf dem Dokument «Preisliste» aufgeführten Leistungen. Alle zusätzlichen Leistungen
sind nicht im Preis inbegriffen.

3) Öffnungszeiten:
Die CrossFit Bern GmbH, Bern, ist zu den auf den auf der Webseite ersichtlichen
Kurszeiten geöffnet. Die Schliessung von einzelnen Teilen der Anlage im Umfang von zwei Wochen
ist ohne Anspruch auf Rückvergütung möglich. Die CrossFit Bern GmbH, Bern, behält sich vor, ihr
Angebot und die Betriebszeiten zu ändern. Der Kunde/die Kundin hat in diesem Fall keinen
Anspruch auf Rückvergütung.

4) Speicherung von Daten:
Der Kunde/die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass seine Ein- und
Austrittszeiten sowie Daten zum Trainingserfolg elektronisch gespeichert werden können. Diese
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Bei Nichterneuerung des Vertrags werden diese Daten
nach zwei Jahren gelöscht.

5) Betriebsordnung:
Alle Besuchenden verpflichten sich, den Anweisungen des Personals Folge zu
leisten und die Hygienevorschriften strikte einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstösse haben ein
Hausverbot zur Folge. In diesem Fall bestehet kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits
bezahlten Betrags.

6) Zahlungsbedingungen:
Der jeweilige Mitgliedschaftspreis ist im Voraus bar oder via Überweisung
zahlbar. Die Rechnungen sind jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Sie werden jeweils per E-Mail
versendet. Ab der dritten Mahnung wird eine Mahngebühr von Fr. 15.00 erhoben.

7) Vertragsverlängerung:
Wenn die Mitgliedschaft nach Ablauf der Vertragsdauer ohne Unterbruch
verlängert wird, gelten für die neue Periode die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen
Geschäftsbedingungen und Preise.

8) Rückerstattung:
Das Nichtbenützen der Leistungen der CrossFit Bern GmbH, Bern, berechtigt
nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Mitgliedschaftsgebühr (gemäss OR). Vorzeitiger
Rücktritt vom Vertrag ist nur aus einem der nachfolgenden Gründe möglich:
a) Chronische Krankheit, Invalidität oder Todesfall.
Tritt einer dieser Gründe ein, verzichtet die CrossFit Bern GmbH, Bern, auf eine Weiterführung des
Vertrags.

9) Abo-Pausierung:
Die Pausierung der Mitgliedschaft mit Anrechnung der unterbrochenen Zeit ist in gewissen Fällen möglich. Der Entscheid über die Pausierung liegt innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der CrossFit Bern GmbH, Bern. Antrag auf Pausierung kann in folgenden Fällen in von der CrossFit Bern GmbH, Bern vorgegebenen Form gestellt werden:

  • Bei Ferienabwesenheiten ab 7 Tagen. Es können nicht mehr als 5 Wochen Ferien pro Jahr (Laufzeit Jahresabo) geltend gemacht werden. Bei Abos mit einer Laufzeit von 3 oder 6 Monaten gewährt das CrossFit Bern GmbH, Bern, nicht mehr als 2 respektive 3 Wochen Abopause.
  • Bei Krankheit oder Verletzungen ab 7 Tagen und nur unter Einreichung entsprechender ärztlicher Zeugnisse.
  • Bei Schwangerschaft unter Einreichung eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses.
  • Bei Militärdienst nur unter Einreichung eines entsprechenden Marschbefehls.
  • Es werden nur Abopausen berücksichtigt, die bis spätestens einen Monat nach der Abwesenheit beantragt werden.
  • Es werden nur Abopausen für laufende Abos berücksichtigt. Nach Ablauf eines Abos verfallen alle Ferien- und Abwesenheitsansprüche. Eine Abopause berechtigt nicht zum Zahlungsaufschub. Ratenzahlungen für Abos sind auch während einer Abopause geschuldet und müssen gemäss vertraglicher Vereinbarung pünktlich entrichtet werden, auch wenn die Dienstleistung zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen wird.

10) Höhere Gewalt:
Verunmöglichen oder erschweren politische oder wirtschaftliche Ereignisse,
Pandemien/Epidemie, Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen oder allgemein höhere Gewalt
die Erbringung der gewohnten Dienstleistungen, so kann der Kunde/die Kundin der CrossFit Bern
GmbH, Bern, gegenüber keine Schadensersatz-Ansprüche stellen und der Mitgliedschaftsbetrag
bleibt weiterhin geschuldet.

11) Änderungen:
Änderungen der Geschäftsbedingungen, der Angebote und der Betriebsregeln sind
vorbehalten und werden dem Kunden/der Kundin in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.

12) Gerichtsstand:
Bern.