Bedingungen für eine Abo-Pausierung:
Die Pausierung der Mitgliedschaft mit Anrechnung der unterbrochenen Zeit ist in gewissen Fällen möglich. Der Entscheid über die Pausierung liegt innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der CrossFit Bern GmbH, Bern. Antrag auf Pausierung kann in folgenden Fällen in von der CrossFit Bern GmbH, Bern vorgegebenen Form gestellt werden:
- Bei Ferienabwesenheiten ab 7 Tagen. Es können nicht mehr als 5 Wochen Ferien pro Jahr (Laufzeit Jahresabo) geltend gemacht werden. Bei Abos mit einer Laufzeit von 3 oder 6 Monaten gewährt das CrossFit Bern GmbH, Bern, nicht mehr als 2 respektive 3 Wochen Abopause.
- Bei Krankheit oder Verletzungen ab 7 Tagen und nur unter Einreichung entsprechender ärztlicher Zeugnisse.
- Bei Schwangerschaft unter Einreichung eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses.
- Bei Militärdienst nur unter Einreichung eines entsprechenden Marschbefehls.
- Es werden nur Abopausen berücksichtigt, die bis spätestens einen Monat nach der Abwesenheit beantragt werden.
- Es werden nur Abopausen für laufende Abos berücksichtig. Nach Ablauf eines Abos verfallen alle Ferien- und Abwesenheitsansprüche. Eine Abopause berechtigt nicht zum Zahlungsaufschub. Ratenzahlungen für Abos sind auch während einer Abopause geschuldet und müssen gemäss vertraglicher Vereinbarung pünktlich entrichtet werden, auch wenn die Dienstleistung zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen wird.